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© Matthias Wassermann; mit Genehmigung des Fotografen
2007
Vernehmlassung des Kantons Basel-Landschaft zum Gesundheitsgesetz
Der BAP bedauert, dass 2007 mit dem Gesetz zur Umsetzung des NFA und der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes zwei getrennte Vorlagen mit Auswirkungen für die Alters- und Pflegheime vorgelegt wurden. Dabei hat die Regierung die gegenseitigen Abhängigkeiten der Vorlagen zu wenig berücksichtigt. Für die Alters- und Pflegeheime ist zudem der Geltungsberich des Gesundheitsgesetzes nicht klar definiert.