BAP Geschäftsstelle
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Stand: abgeschlossen
Der BAP hat im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des GeBPA folgende Stellungnahme erarbeitet.
Vernehmlassungsunterlagen des Kantons:
Der BAP begrüsst die Schaffung eines kantonalen Altersleitbild und hätte sich eine bessere horizontale und vertikale Verknüpfung mit bestehenden Leitbildern gewünscht. Die Stunde der Wahrheit kommt mit den konkreten Schritten zur Umsetzung des Leitbilds. Der Grundsatz «ambulant vor stationär» darf nicht dazu führen, dass die absolute Notwendigkeit für genügend stationäre Pflegeplätze verkannt wird.
Vernehmlassungsunterlagen auf der Homepage des Kantons Basel-Landschaft
Landratsvorlage, Altersleitbild
Februar 2012; Vernehmlassung zu eKARUS Pflege — Projekt der Krankenversicherer und der Pflegeinstitutionen zur Standardisierung und Prozessdefinition des gemeinsamen elektronischen Datenaustauschs
Stellungnahme des BAP vom 10.2.2012
Factsheet eKARUS, Tarifkonzept eKARUS, Fachkonzept eKARUS
Der BAP unterstreicht in seiner Antwort die Notwendigkeit der Angebote für Palliative Care und im Bereich der Alterspsychiatrie.
Aus Sicht der Alters- und Pflegeheime ist von zentraler Bedeutung, dass die neugeschaffenen Strukturen fachlich kompetent besetzt sind, dass sie zeitgerecht (wenn nötig auch im Schnellver-fahren) handeln können und dass im Kanton eine „unité de doctrine“ entsteht.
Der BAP sieht keinen Bedarf für ein kantonales Gesetz, da das neue Erwachsenenschutzrecht per 2013 in Kraft treten wird und die behandelten Fragen auf Bundesebene regelt.
Der BAP bedauert, dass 2007 mit dem Gesetz zur Umsetzung des NFA und der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes zwei getrennte Vorlagen mit Auswirkungen für die Alters- und Pflegheime vorgelegt wurden. Dabei hat die Regierung die gegenseitigen Abhängigkeiten der Vorlagen zu wenig berücksichtigt. Für die Alters- und Pflegeheime ist zudem der Geltungsberich des Gesundheitsgesetzes nicht klar definiert.