Abgeschlossene Vernehmlassungen

2013, Kanton Basel-Landschaft: Teilrevision des Gesetzes über Betreuung und Pflege im Alter (GeBPA)

Stand: abgeschlossen

Der BAP hat im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des GeBPA folgende Stellungnahme erarbeitet.

Vernehmlassungsunterlagen des Kantons:

2012, Kanton Basel-Landschaft - Kantonale Senioren- und Alterspolitik: Leitbild «Älter werden gemeinsam gestalten»

Der BAP begrüsst die Schaffung eines kantonalen Altersleitbild und hätte sich eine bessere horizontale und vertikale Verknüpfung mit bestehenden Leitbildern gewünscht. Die Stunde der Wahrheit kommt mit den konkreten Schritten zur Umsetzung des Leitbilds. Der Grundsatz «ambulant vor stationär» darf nicht dazu führen, dass die absolute Notwendigkeit für genügend stationäre Pflegeplätze verkannt wird.

Vernehmlassungsunterlagen auf der Homepage des Kantons Basel-Landschaft
Landratsvorlage, Altersleitbild

Vernehmlassungsantwort des BAP vom 12.11.2012

2012, CURAVIVA: Vernehmlassung zu eKARUS Pflege

Februar 2012; Vernehmlassung zu eKARUS Pflege — Projekt der Krankenversicherer und der Pflegeinstitutionen zur Standardisierung und Prozessdefinition des gemeinsamen elektronischen Datenaustauschs

Stellungnahme des BAP vom 10.2.2012
Factsheet eKARUS, Tarifkonzept eKARUS, Fachkonzept eKARUS

2011, Kanton Basel-Landschaft, VGD — Neue Spitalliste Basel-Landschaft

Der BAP unterstreicht in seiner Antwort die Notwendigkeit der Angebote für Palliative Care und im Bereich der Alterspsychiatrie.

Stellungnahme des BAP zur neuen Spitalliste vom 13.10.2011

2011, Kanton Basel-Landschaft — Revision des Einführungsgesetzes ZGB (Erwachsenenschutzrecht)

Aus Sicht der Alters- und Pflegeheime ist von zentraler Bedeutung, dass die neugeschaffenen Strukturen fachlich kompetent besetzt sind, dass sie zeitgerecht (wenn nötig auch im Schnellver-fahren) handeln können und dass im Kanton eine „unité de doctrine“ entsteht.

Stellungnahme des BAP zur Revision EG ZGB vom 19.08.2011

2009, Kanton Basel-Landschaft — Entwurf eines kantonalen Gesetzes über Massnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit

Der BAP sieht keinen Bedarf für ein kantonales Gesetz, da das neue Erwachsenenschutzrecht per 2013 in Kraft treten wird und die behandelten Fragen auf Bundesebene regelt.

Stellungnahme des BAP zum Entwurf eines kantonalen Gesetzes über Massnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit vom 20.10.2009

2007, Kanton Basel-Landschaft — Änderungen in der Verordnung zum Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter

Stellungnahme des BAP zu den Änderungen in der Verordnung zum Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter vom 30.11.2007

2007, Kanton Basel-Landschaft — Vernehmlassung des Kantons Basel-Landschaft zum Gesundheitsgesetz

Der BAP bedauert, dass 2007 mit dem Gesetz zur Umsetzung des NFA und der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes zwei getrennte Vorlagen mit Auswirkungen für die Alters- und Pflegheime vorgelegt wurden. Dabei hat die Regierung die gegenseitigen Abhängigkeiten der Vorlagen zu wenig berücksichtigt. Für die Alters- und Pflegeheime ist zudem der Geltungsberich des Gesundheitsgesetzes nicht klar definiert.

Stellungnahme des BAP zum Entwurf des Gesundheitsgesetzes

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