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Wenn ich nicht mehr selber entscheiden kann
Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag im neuen Erwachsenenschutzrecht

Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Das Gesetz stärkt die Selbstbestimmung. Neu haben alle die Möglichkeit, eine Person des Vertrauens für die Vertretung in Rechtsgeschäften (Vorsorgeauftrag) oder bei medizinischen Entscheidungen (Patientenverfügung) zu bestimmen. So können Vorkehrungen getroffen werden für Situationen, wo man nicht selbst entscheiden kann.

Mehr Selbstbestimmung heisst auch, sich informieren über das neue Erwachsenenschutzgesetz. Jeder Mensch kann in die Lage kommen, wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr urteilsfähig zu sein. Gerade ältere Menschen machen sich Gedanken darüber, wie sie am Ende ihres Lebens betreut werden möchten.

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