Neues Erwachsenenschutzrecht ab 2013

Stand der Umsetzung

Das neue Erwachsenenschutzrecht wurde vom Bund 2008 verabschiedet und wird 2013 in Kraft treten. 

Informationen zur Gesetzgebung und ihrer Bedeutung für Alterszentren und Pflegeheime finden Sie auf der Homepage des nationalen Verbandes CURAVIVA.CH im Dossier Erwachsenenschutzrecht.

Federführend für die Umsetzung des Bundesgesetzes im Kanton Basel-Landschaft ist die Sicherheitsdirektion unter Regierungsrat Isaac Reber. Der Regierungsrat hat vom 31. Mai bis 9. September 2011 eine Vernehmlassung durchgeführt und dabei zwei Vorschläge für die kantonale Umsetzung vorgelegt. Sie finden die Unterlagen auf der Homepage des Kantons in der Rubrik Abgelaufene Vernehmlassungen des laufenden Jahres. Der Regierungsrat wird die Vorlage an den Landrat überarbeiten und anschliessend in die Beratung geben.

Unterlagen für die Alterszentren und Pflegeheime

Informationen und Musterdokumente mit Fokus auf die praktische Umsetzung des neuen Erwachsenenschutzrechts in einer Institution finden Sie auf der Homepage des nationalen Verbandes CURAVIVA.CH im Dossier Erwachsenenschutzrecht.