html_5 bap Verband Baselbieter Alters-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen: Curaviva: Rückblick auf die Herbstsession 2014

07.10.2014, Von: Isabelle Kunzelmann
Curaviva: Rückblick auf die Herbstsession 2014


Rückblick auf die Herbstsession 2014

Zusammenfassung relevanter Entscheidungen im Parlament.

Recht der Kinder auf Anhörung

Der Bundesrat muss in einem Bericht aufzeigen, wie es in der Schweiz um die Umsetzung des Rechtes der Kinder auf Anhörung steht. Das verlangte der Nationalrat am 8. September 2014 mit einem Postulat von seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (parlamentarische Geschäftsnummer: 14.3382). Das Recht auf Anhörung ist in der Kinderrechtskonvention verankert. Der angeforderte Bericht soll aufzeigen, ob in rechtlichen und administrativen Verfahren den Kindern das Recht auf Anhörung genügend gewährt wird.

Pflege von Angehörigen

Pflegende Angehörige sollen eine kleine Steuererleichterung erhalten. Der Nationalrat hiess am 8. September 2014 mit 112 zu 59 Stimmen bei 10 Enthaltungen eine entsprechende parlamentarische Initiative von Nationalrat Jean-François Steiert (SP/FR)  gut, die verlangt, dass die Pauschalentschädigung für die Hilfe und Pflege zu Hause steuerfrei ist (parlamentarische Geschäftsnummer: 12.453).

Fortpflanzungsmedizingesetz; Präimplantationsdiagnostik

Der Ständerat gab seinen Widerstand gegen Chromosomen-Tests an im Reagenzglas gezeugten Embryos am 8. September 2014 auf (parlamentarische Geschäftsnummer: 13.051). Mit Hilfe des so genannten Aneuploidie-Screenings soll ein Embryo künftig vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Chromosomenstörungen untersucht werden dürfen. Dadurch können beispielsweise Embryos mit dem Down-Syndrom ausgesondert werden.

Krankenkassen-Aufsichtsgesetz

Die eidgenössischen Räte berieten das Krankenkassen-Aufsichtsgesetz am 9., am16. sowie am 17. und am 22. September 2014 (parlamentarische Geschäftsnummer: 12.027). Damit erhält das Bundesamt für Gesundheit als Aufsichtsbehörde unter anderem eine griffige Handhabe gegen zu hoch oder zu tief angesetzte Prämien. Zudem regelt das Gesetz, wie zu viel erhobene Prämien zurückerstattet werden können. Das Problem von lästigen Werbeanrufen soll die Branche nach dem Willen des Parlaments selber lösen. Nicht durchgesetzt hat sich die vom Bundesrat vorgeschlagene Aufsicht über Versicherungsgruppen: die Aufsichtsbehörde soll lediglich Einblick in Transaktionen bekommen. Das Parlament verabschiedete das Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz am 26. September 2014 mit 139 zu 51 Stimmen bei 8 Enthaltungen (Nationalrat) und 41 zu 4 Stimmen (Ständerat).

Arztzeugnis

Wer nur eine leichte Grippe erwischt hat, geht oft nur zum Arzt, weil er für seinen Arbeitgeber ein Arztzeugnis braucht. Der Nationalrat möchte nun wissen, wie hoch die Kosten sind, die primär durch das Einholen eines Arztzeugnisses verursacht werden. Er stimmte am 9. September 2014 einem entsprechenden Postulat von Nationalrätin Ruth Humbel (CVP/AG) mit 109 zu 64 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu (parlamentarische Geschäftsnummer: 13.3224). Zudem muss der Bundesrat aufzeigen, welche Möglichkeiten er sieht, die obligatorische Krankenpflegeversicherung von diesen Kosten zu entlasten. Der Bundesrat hatte sich gegen den Vorstoss ausgesprochen. Es gebe keine vernünftige Alternative, sagte Bundesrat Alain Berset.

Spitalleistungen

Der Nationalrat möchte, dass stationäre und ambulante Spitalleistungen gleich finanziert werden. Er nahm am 9. September 2014 eine entsprechende Motion der CVP-EVP-Fraktion an (parlamentarische Geschäftsnummer: 13.3213). Der Bundesrat befürwortete das Anliegen im Grundsatz zwar ebenfalls, lehnt jedoch die Motion ab: Laut Bundesrat Alain Berset ist die Diskussion mit den Kantonen bereits im Gang.

Medizinalberufe

Das revidierte Medizinalberufegesetz soll die medizinische Grundversorgung und die Hausarztmedizin stärken und mit Ausbildungszielen auch der neu in der Verfassung verankerten Komplementärmedizin Rechnung tragen. In einzelnen Punkten brachte nach dem Ständerat auch der Nationalrat am 10. September 2014 Ergänzungen am Gesetz an (parlamentarische Geschäftsnummer: 13.060). Die Vorlage ging wieder an den Ständerat.

Spitalfinanzierung

Spitäler, die effizienter arbeiten als andere, sollen Gewinne einstreichen dürfen. Der Nationalrat hiess am 10. September 2014 eine Motion von Nationalrätin Ruth Humbel (CVP/AG) mit diesem Ziel gut (parlamentarische Geschäftsnummer: 12.3245), welche nun an den Bundesrat überwiesen worden ist.

Invalidenversicherung

Ärzte, Hebammen oder Chiropraktoren sollen längere Arbeitsunfähigkeiten nicht einer IV-Stelle melden müssen, wie ein Vorstoss von Ständerat Alex Kuprecht (SVP/SZ) verlangte. Der Nationalrat lehnte am 10. September 2014 eine solche Meldepflicht mit 127 zu 55 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab, die der Ständerat seinerseits befürwortet hatte (parlamentarische Geschäftsnummer: 13.4060). Der Vorstoss ist nun vom Tisch.

Angenommen wurde hingegen eine Motion der Gesundheitskommission des Nationalrats (parlamentarische Geschäftsnummer: 14.3661). Stimmt auch der Ständerat dieser zu, muss der Bundesrat Massnahmen entwickeln, um die Früherfassung von Krankheitsfällen von Erwerbstätigen und deren Rückkehr in den Arbeitsprozess zu verbessern.

Zur Sanierung der Invalidenversicherung will der Ständerat auch wieder die Kinderzulagen und die Reisekosten aufs Tapet bringen. Seiner Meinung nach braucht es dafür aber keinen neuen Auftrag an den Bundesrat, weil die Nationalratskommission diese Anliegen der 6. IV-Revision bereits wieder aus der Schublade geholt hat. Die Beratungen darüber werden voraussichtlich im November 2014 aufgenommen. Der Ständerat lehnte darum am 16. September 2014  die vom Nationalrat beschlossene Ergänzung einer Motion von Urs Schwaller (CVP/FR) ab (parlamentarische Geschäftsnummer: 13.3990). Den übrigen Anliegen der Motion haben beide Räte bereits zugestimmt. Diese betreffen den Schuldenabbau, die Betrugsbekämpfung und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Zulassungsstopp für Ärzte

Der Nationalrat möchte den Bundesrat beauftragen, auf ein Moratorium zu verzichten und ab einer bestimmten Ärztedichte die Vertragsfreiheit einzuführen. Eine entsprechende Motion von Nationalrat Jürg Stahl (SVP/ZH) hiess er am 10. September 2014 mit 128 zu 58 Stimmen bei zwei Enthaltungen gut (parlamentarische Geschäftsnummer: 13.3265). Der Bundesrat hatte sich gegen die Motion ausgesprochen. Diese ging nun an den Ständerat.

Radio- und Fernsehgesetz

Das neue Radio- und Fernsehgesetz steht: Der Ständerat bereinigte die letzte Differenz am 16. September 2014 (parlamentarische Geschäftsnummer: 13.048). Damit müssen künftig alle Haushalte Empfangsgebühren bezahlen – unabhängig davon, ob sie Radio- oder TV-Apparate besitzen. Auch Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 500'000 Franken werden zur Kasse gebeten. Schwarzsehen und -hören ist dadurch künftig nicht mehr möglich, Kontrollen der Billag erübrigen sich. Während fünf Jahren nach dem Systemwechsel soll es jedoch Ausnahmen geben. Das Parlament verabschiedete diese Vorlage am 26. September 2014 mit 109 zu 85 Stimmen bei 4 Enthaltungen (Nationalrat) und 28 zu 14 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Ständerat). Das letzte Wort könnte allerdings das Volk haben – ein Referendum wurde bereits angedroht.

Stipendien

Um der Stipendieninitiative den Wind aus den Segeln zu nehmen, will das Parlament die Stipendienvergabe schweizweit vereinheitlichen (parlamentarische Geschäftsnummer: 13.058). Noch sind sich die Räte aber nicht einig, ob im Rahmen der Revision des Ausbildungsbeitragsgesetzes auch ein Minimalbetrag für ein Stipendium festgelegt werden soll.

Fachkräftemangel

Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, setzt der Bundesrat auf Wiedereinsteigerinnen und ältere Arbeitnehmende. Der Ständerat überwies trotzdem am 23. September 2014 zwei Postulate, die vom Bundesrat weitere Massnahmen fordern. Einerseits soll eine nationale Konferenz zum Thema "Ältere Arbeitnehmende" durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorstoss von Ständerat Paul Rechsteiner (SP/SG; parlamentarische Geschäftsnummer: 14.3569) wurde mit 35 zu 6 Stimmen gutgeheissen. Zudem soll der Bundesrat auch prüfen, ob mit einem Konzept Wiedereinsteigerinnen gefördert werden könnten. Dieses Postulat von Ständerat Konrad Graber (CVP/LU) wurde dem Bundesrat stillschweigend überwiesen (parlamentarische Geschäftsnummer: 14.3451).

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