Neuordnung der Pflegefinanzierung im NationalratIG Pflegefinanzierung begrüsst die patientenfreundlichen EntscheideMedienmitteilung der IG Pflegefinanzierung vom 4. Dezember 2007 Der Nationalrat hält in der Differenzbereinigung für die Neuordnung der Pflegefinanzierung an seiner patientenfreundlichen Haltung fest. Er beharrt darauf, dass die Krankenkassen und die Kantone die durch Spitex oder im Heim geleistete Akut- und Übergangspflege bezahlen. Die Interessengemeinschaft Pflegefinanzierung begrüsst dies und hofft, dass der Ständerat am 6. Dezember dieser Version zustimmt. Die Pflegebedürftigen werden für die durch Spitex oder im Heim geleistete Akut- und Übergangspflege nicht zur Kasse gebeten. Die Krankenkassen und die Kantone sollen diese Pflegekosten gemäss dem für die Spitalfinanzierung gültigen Verteilschlüssel decken. Dies hat der Nationalrat heute entscheiden. Die Grosse Kammer lehnt damit in der Differenzbereinigung das Modell des Ständerats ab, bei
dem die Pflegebedürftigen zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt eine Patientenbeteiligung
wie bei der Langzeitpflege bezahlen müssten. Letzteres wäre insbesondere dann stossend,
wenn PatientInnen wegen der Fallpauschalen früher aus dem Spital entlassen werden und für
die anschliessende Akut- und Übergangspflege durch Spitex oder im Heim einen substanziellen
Teil der Kosten selber berappen müssten. Das Ständeratsmodell würde einen Anreiz schaffen,
länger im Spital zu bleiben, weil dort die Krankenkasse die vollen Kosten deckt. Die IG Pflegefinanzierung – die Allianz von Patienten-, Senioren- und Behindertenorganisationen sowie der Dachverbände der Heime, Spitäler und Spitex – ist froh, dass der Nationalrat in dieser Frage an seiner weitsichtigen, patientenfreundlichen Haltung festhält. Auch bei einer weiteren Differenz erkennt der Nationalrat die tatsächlichen Bedürfnisse der Patienten: Er will im Gesetz explizit festschreiben, dass die Krankenkassen wie bisher an die Pflege in Tages- und Nachtstrukturen einen Beitrag bezahlen. Der Ständerat hatte sich in der Herbstsession gegen eine solche Präzisierung ausgesprochen. Die Vorlage kommt bereits am 6. Dezember wieder in den Ständerat. Die IG Pflegefinanzierung hofft sehr, dass sich die Kleine Kammer nun in der letzten Bereinigungsrunde dem Nationalrat anschliesst. In zwei zentralen Fragen haben sich der National- und der Ständerat bereits vorher zugunsten der Pflegebedürftigen geeinigt:
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