Neuordnung der Pflegefinanzierung im Nationalrat

IG Pflegefinanzierung begrüsst die patientenfreundlichen Entscheide

Medienmitteilung der IG Pflegefinanzierung vom 4. Dezember 2007

Der Nationalrat hält in der Differenzbereinigung für die Neuordnung der Pflegefinanzierung an seiner patientenfreundlichen Haltung fest. Er beharrt darauf, dass die Krankenkassen und die Kantone die durch Spitex oder im Heim geleistete Akut- und Übergangspflege bezahlen. Die Interessengemeinschaft Pflegefinanzierung begrüsst dies und hofft, dass der Ständerat am 6. Dezember dieser Version zustimmt.

Die Pflegebedürftigen werden für die durch Spitex oder im Heim geleistete Akut- und Übergangspflege nicht zur Kasse gebeten. Die Krankenkassen und die Kantone sollen diese Pflegekosten gemäss dem für die Spitalfinanzierung gültigen Verteilschlüssel decken. Dies hat der Nationalrat heute entscheiden.

Die Grosse Kammer lehnt damit in der Differenzbereinigung das Modell des Ständerats ab, bei dem die Pflegebedürftigen zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt eine Patientenbeteiligung wie bei der Langzeitpflege bezahlen müssten. Letzteres wäre insbesondere dann stossend, wenn PatientInnen wegen der Fallpauschalen früher aus dem Spital entlassen werden und für die anschliessende Akut- und Übergangspflege durch Spitex oder im Heim einen substanziellen Teil der Kosten selber berappen müssten. Das Ständeratsmodell würde einen Anreiz schaffen, länger im Spital zu bleiben, weil dort die Krankenkasse die vollen Kosten deckt.

Die IG Pflegefinanzierung – die Allianz von Patienten-, Senioren- und Behindertenorganisationen sowie der Dachverbände der Heime, Spitäler und Spitex – ist froh, dass der Nationalrat in dieser Frage an seiner weitsichtigen, patientenfreundlichen Haltung festhält. Auch bei einer weiteren Differenz erkennt der Nationalrat die tatsächlichen Bedürfnisse der Patienten: Er will im Gesetz explizit festschreiben, dass die Krankenkassen wie bisher an die Pflege in Tages- und Nachtstrukturen einen Beitrag bezahlen. Der Ständerat hatte sich in der Herbstsession gegen eine solche Präzisierung ausgesprochen.

Die Vorlage kommt bereits am 6. Dezember wieder in den Ständerat. Die IG Pflegefinanzierung hofft sehr, dass sich die Kleine Kammer nun in der letzten Bereinigungsrunde dem Nationalrat anschliesst. In zwei zentralen Fragen haben sich der National- und der Ständerat bereits vorher zugunsten der Pflegebedürftigen geeinigt:

  • Kostenbeteiligung der Pflegebedürftigen für die Langzeitpflege wird auf maximal 20 Prozent des höchsten Pflegebeitrags der Krankenkassen beschränkt: Die Krankenkassen bezahlen weiterhin rund 55 Prozent der Pflegekosten. Die Kantone regeln die Finanzierung des ungedeckten Rests, wobei die Pflegebedürftigen hier nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden dürfen.

  • Erhöhung der Freigrenze bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen auf 300'000 Franken für selbstbewohntes Wohneigentum: Pflegebedürftige mit tiefem Einkommen und bescheidenem Wohneigentum sind nicht mehr gezwungen, ihre Wohnung oder ihr Haus zu verkaufen, damit sie die Pflegekosten bezahlen können.

 

Interessengemeinschaft Pflegefinanzierung
Curaviva – Verband Heime und Institutionen der Schweiz • Spitex Verband Schweiz • H+ Die Spitäler der Schweiz • Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner • Berufs- und Fachverband für Geriatrie-, Rehabilitations- und Langzeitpflege • Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe • Schweizerische Alzheimervereinigung • Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft • Schweizerische Gesundheitsligen-Konferenz • Schweizerischer Seniorenrat • Senesuisse – Private Alters und Pflegeeinrichtungen Schweiz.

 
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