Freiheit zum Tod? Umgang mit dem Wunsch zur Beihilfe zum Suizid
Bericht über einen Informationsabend des BAP vom 20.9.2007
Sterbehilfe ist ein kontroverses Thema. Während des Infoabends „Umgang mit dem Wunsch zur Beihilfe zum Suizid“, sollten wichtige Fragen zum Thema für Pflegenden, Stiftungsräten und Heimleiter geklärt werden. Der BAP lud dazu drei Referenten ein. Christoph Schmid von CURVIVA referierte über die Ethischen und rechtlichen Aspekte für die Begleitung bei geäusserten Sterbewünschen. Andreas Blum, Vorstandsmitglied bei Exit, berichtete von der Tätigkeit der Sterbehilfeorganisation und ihren Ansichten. Professor Helmut Bachmeier hielt seinen Vortrag unter dem Titel: Freiheit zum Tod?
Die rechtliche Situation ist in der Schweiz sehr liberal. Beihilfe zum Suizid ist straffrei, wenn sie nicht aus selbstsüchtigen Beweggründen geschieht. Grundsätzlich sprach sich auch keiner der Referenten gegen Sterbehilfe aus. Ihre Ansichten unterschieden sich in der Gewichtung der Vorbehalte. Christoph Schmid wies darauf hin, dass man Sterbewünsche ernst nehmen solle, gleichzeitig brauche es jedoch die Hinterfragung des Sterbewunsches. Oft seien Ängste Auslöser für solche Äusserungen. Die Furcht vor Schmerzen, dem Kontrollverlust über den Körper und dem „zur Last fallen“ sind nur die häufigsten Beispiele. Er weist auf Alternativen wie Palliative Care und den Verzicht auf Lebensverlängernde Massnahmen hin.
Auch der konkreteste Befürworter der Sterbehilfe, Andreas Blum, bekräftigt, dass sorgfältige Abklärungen im Vorfeld eines Begleiteten Suizides unbedingt nötig und bei Exit Standard sind. Eine Person muss urteilsfähig sein und sich der Folgen ihrer Entscheidung bewusst sein. Im Zweifelsfall, etwa bei dementen oder psychisch kranken Personen, werde ein Gesuch abgelehnt. Helmut Bachmeier weisst in seinem Referat darauf hin, dass Urteilsfähigkeit ein kategorischer Begriff ist und daher nur mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. In der Praxis ist dies jedoch kaum möglich.
Einigkeit herrscht darüber, dass jeder Mensch das Recht hat, den Freitod zu wählen und dass diese Wahl respektiert werden muss. Im Gegenzug soll auch die Entscheidung eines Arztes respektiert werden, der sich weigert Beihilfe zum Suizid zu leisten. Toleranz ist in der Gesamten Debatte ein Zentrales Wort, da die Ansicht jedes Menschen vom Glauben und der Weltanschauung geprägt sind. Pflegende und Ärzte sind zudem immer noch im Spannungsfeld zwischen Fürsorgepflicht und Selbstbestimmung der Patienten. Bei einem Suizid im Heim ist das Ganze Umfeld von Pflegenden und MitbewohnerInnen betroffen. Fragen aus dem Publikum haben gezeigt, dass noch grosse Unsicherheit im Umgang mit dem Wunsch nach begleitetem Suizid herrscht.
Auch die Behörden sind offensichtlich überfordert. Ein begleiteter Suizid muss routinemässig von Staatsanwaltschaft und Polizei bearbeitet werden. Dass diese jedoch in einigen Fällen mit Blaulicht, uniformiert und bewaffnet in ein Altersheim einfällt ist ein unhaltbarer Zustand. Den Grund für das Verhalten der Behörden sieht Helmut Bachmeier in der verlorenen Sterbekultur, die es wieder zu entwickeln gilt.
Einige Fragen konnte der Infoabend beantworten und viele neue hat er aufgeworfen. Auf jeden Fall gab er allen Beteiligten wichtige Denkanstösse.
Autor: Christian Meyer
|