Neuordnung der Pflegefinanzierung im Ständerat: Patientenfreundlicher – aber noch nicht genügendMedienmitteilung der IG Pflegefinanzierung vom 25.9.2007 Der Ständerat rückt von seiner harten Haltung bei der Neuordnung der Pflegefinanzierung ab: In der Differenzbereinigung sprach sich heute die kleine Kammer für eine Annäherung
an das patientenfreundlichere Modell des Nationalrats aus. Die IG Pflegefinanzierung – die
Allianz von Patienten-, Senioren- und Behindertenorganisationen sowie Dachverbänden
der Heime, Spitäler und Spitex – begrüsst dies, verlangt aber noch entscheidende Nachbesserungen
in der weiteren Differenzbereinigung. Vor einem Jahr in Flims hatte der Ständerat die Anliegen der Patientinnen und Patienten
schlichtweg ignoriert: Die Pflegebedürftigen hätten unter Umständen mehr als 40 Prozent der
Pflegekosten selber berappen müssen. Der Nationalrat zeigte sich weitsichtiger und beschloss
im Juni ein ausgewogeneres Modell. Heute schloss sich nun die Kleine Kammer in der Differenzbereinigung
in einigen wesentlichen Punkten der sozial ausgewogeneren Fassung des Nationalrats
an. So sind sich National- und Ständerat nun insbesondere in folgenden beiden Hauptfragen
einig:
Einverstanden ist der Ständerat zudem, dass die Krankenkasse weiterhin einen Beitrag an die
Pflege in ambulanten Tages- und Nacht-Strukturen bezahlt. Dies ist für die Entlastung der pflegenden
Angehörigen sehr wichtig. Unbefriedigende Punkte Die IG Pflegefinanzierung, die mehr als eine halbe Million direkt betroffener Menschen sowie
rund eine Million Angehörige vertritt, begrüsst diese Entscheide sehr. Sie bedauert hingegen,
dass der Ständerat in anderen wichtigen Punkten eine Annäherung an den Nationalrat ablehnt.
So soll gemäss dem Ständerat die Teuerung alleine auf die Pflegebedürftigen und die öffentliche
Hand überwälzt werden – die Krankenkassen müssten sich an der Kostenentwicklung nicht
beteiligen. Auch soll die durch Spitex oder ein Heim geleistete Akut- und Übergangspflege – anders
als im Spital – nicht voll von der Krankenkasse bezahlt werden, was falsche finanzielle Anreize
schafft. Zudem ist nicht geregelt, auf welche Kostenbasis sich die Pflegebeiträge abstützen
sollen. Die IG Pflegefinanzierung fordert hier eine standardisierte Vollkostenrechnung, damit die
Kostenberechnung für alle Seiten klar und transparent ist. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat. Die IG Pflegefinanzierung hofft sehr, dass sich in der weiteren Bereinigung namentlich bei der Teuerungsbeteiligung und bei der Akut- und Übergangspflege die gesundheitspolitisch weitsichtige Position des Nationalrats im Grundsatz durchsetzt. Dies im Interesse der Pflegebedürftigen, denn Pflege – auch Langzeitpflege – ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und auch gemeinschaftlich zu finanzieren. |
vista point, basel. Konzept, Gestaltung, Text. vistapoint webdesign basel