Neuordnung der Pflegefinanzierung im Ständerat: Patientenfreundlicher – aber noch nicht genügend

Medienmitteilung der IG Pflegefinanzierung vom 25.9.2007
(Text der Medienmitteilung als PDF in neuem Fenster)

Der Ständerat rückt von seiner harten Haltung bei der Neuordnung der Pflegefinanzierung ab: In der Differenzbereinigung sprach sich heute die kleine Kammer für eine Annäherung an das patientenfreundlichere Modell des Nationalrats aus. Die IG Pflegefinanzierung – die Allianz von Patienten-, Senioren- und Behindertenorganisationen sowie Dachverbänden der Heime, Spitäler und Spitex – begrüsst dies, verlangt aber noch entscheidende Nachbesserungen in der weiteren Differenzbereinigung.

Vor einem Jahr in Flims hatte der Ständerat die Anliegen der Patientinnen und Patienten schlichtweg ignoriert: Die Pflegebedürftigen hätten unter Umständen mehr als 40 Prozent der Pflegekosten selber berappen müssen. Der Nationalrat zeigte sich weitsichtiger und beschloss im Juni ein ausgewogeneres Modell. Heute schloss sich nun die Kleine Kammer in der Differenzbereinigung in einigen wesentlichen Punkten der sozial ausgewogeneren Fassung des Nationalrats an. So sind sich National- und Ständerat nun insbesondere in folgenden beiden Hauptfragen einig:

  • Kostenschlüssel: Die Pflegebedürftigen müssen maximal 20 Prozent des höchsten Beitrags der Krankenkassen selber berappen. Die Krankenkassen bezahlen weiterhin rund 55 Prozent der Pflegekosten. Die Kantone übernehmen den ungedeckten Rest und regeln die Finanzierung, wobei die Pflegebedürftigen hier nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden dürfen.
  • Für selbstbewohntes Wohneigentum Erhöhung der Freigrenze bei den Ergänzungsleistungen auf 300'000 Franken: Pflegebedürftige mit bescheidenem Einkommen, die in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus wohnen, sind nicht mehr gezwungen, ihre Wohnung zu verkaufen, damit sie die Pflegekosten bezahlen können.

Einverstanden ist der Ständerat zudem, dass die Krankenkasse weiterhin einen Beitrag an die Pflege in ambulanten Tages- und Nacht-Strukturen bezahlt. Dies ist für die Entlastung der pflegenden Angehörigen sehr wichtig.

Unbefriedigende Punkte

Die IG Pflegefinanzierung, die mehr als eine halbe Million direkt betroffener Menschen sowie rund eine Million Angehörige vertritt, begrüsst diese Entscheide sehr. Sie bedauert hingegen, dass der Ständerat in anderen wichtigen Punkten eine Annäherung an den Nationalrat ablehnt. So soll gemäss dem Ständerat die Teuerung alleine auf die Pflegebedürftigen und die öffentliche Hand überwälzt werden – die Krankenkassen müssten sich an der Kostenentwicklung nicht beteiligen. Auch soll die durch Spitex oder ein Heim geleistete Akut- und Übergangspflege – anders als im Spital – nicht voll von der Krankenkasse bezahlt werden, was falsche finanzielle Anreize schafft. Zudem ist nicht geregelt, auf welche Kostenbasis sich die Pflegebeiträge abstützen sollen. Die IG Pflegefinanzierung fordert hier eine standardisierte Vollkostenrechnung, damit die Kostenberechnung für alle Seiten klar und transparent ist.

Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat. Die IG Pflegefinanzierung hofft sehr, dass sich in der weiteren Bereinigung namentlich bei der Teuerungsbeteiligung und bei der Akut- und Übergangspflege die gesundheitspolitisch weitsichtige Position des Nationalrats im Grundsatz durchsetzt. Dies im Interesse der Pflegebedürftigen, denn Pflege – auch Langzeitpflege – ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und auch gemeinschaftlich zu finanzieren.

 
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