Datenschutz: Fotos von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Internet

Datenschutz wird in den Alters- und Pflegeheimen gross geschrieben. Die Heime sind schliesslich für sensible Daten ihrer Bewohnerinnen und Bewohner verantwortlich. Im Blick auf den eigenen Internetauftritt sind aber auch Datenschutzbestimmungen zu beachten, wenn es um perönliche Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht.

Zu einem einen freundlichen Auftritt einer Institution gehören Bilder. Der Datenschutbeauftragte des Kantons Basel-Landschaft macht im September 2007 darauf aufmerksam, dass Bilder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Namensnennung nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der abgebildeten Personenins Internet oder Intranet gestellt werden dürfen.

Es gilt der Grundsatz: Fotos von Mitarbeitenden dürfen nur dann im Internet oder Intranet veröffentlichen, wenn diese über die Risiken aufgeklärt worden sind und der Veröffentlichung zugestimmt haben. Weitere Informationen über welche Risiken aufgeklärt werden sollte, finden sich auf der Homepage des Kantons Basel-Landschaft:
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