Pflegefinanzierung
Fortschritte und offene Fragen in der Kommission des Ständerats

Am 27./28. August hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) sich mit der Finanzierung der Lanzeitpflege befasst. Im Moment können wir davo ausgehen, dass das Geschäft in der kommenden Herbstsession im Ständerat behandelt wird.

In zwei zentralen Punkten ist die SKG-S den Beschlüssen des Nationalrats gefolgt:
  • Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen fanden die höheren Freibeträge für das anrechenbare Vermögen Zustimmung.
  • Die Kommission stimmte zu, dass maximal 20% der nicht von den Krankenversicherern übernommen Kosten auf die Patienten und Patientinnen abgewältzt werden dürfen.

In zwei Punkten ist die SKG-S dem Nationalrat nicht gefolgt:
  • Sie sprach sich dagegen aus, dass die obligatorische Krankenversicherung die Kosten der Akkut- und Uebergangspflege voll übernimmt.
  • Sie war nicht bereit, die Beiträge der Versicherer an die Pflegekosten der Teuerung anzupassen.

In zwei wichtigen Bereichen bleiben Fragen offen. Es ist nach wie vor unklar, wieviel die Kantone an die Pflegekosten bezahlen werden. Und es ist nicht festgelegt, auf welcher Basis die Pflegekosten berechnet werden. Sofern diese Fragen im Gesetz nicht geklärt werden, sind weitere, kontroverse Diskussionen zwischen Leistungserbringern und Versicherern kaum zu vermeinden.

Weitere Informationen:
Medienmitteilung der SGK-S: Spitalfinanzierung und Pflegefinanzierung bereits in der Herbstsession (PDF-Datei, in neuem Fenster)
Medienmitteilung CURAVIVA: CURAVIVA will die Pflegevollkosten im Gesetz festhalten
 
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