Klarer Kostenverteiler gefordert

In der KVG-Revision fordert CURAVIVA einen klaren Kostenverteiler für die stationäre Langzeitpflege.

Die Gesundheitskommission des Nationalrates will den Beitrag Pflegebedürftiger an die Pflegekosten auf maximal 20 Prozent der Bundesrats-Maximaltarife beschränken. Eines der Anliegen von Curaviva Schweiz in der Neugestaltung der Pflegefinanzierung hat somit Gehör gefunden. Offen ist aber noch, welche Kosten die Krankenversicherer und die öffentliche Hand übernehmen.

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