Klarer Kostenverteiler gefordertIn der KVG-Revision fordert CURAVIVA einen klaren Kostenverteiler für die stationäre Langzeitpflege. Die Gesundheitskommission des Nationalrates will den Beitrag Pflegebedürftiger an die Pflegekosten auf maximal 20 Prozent der Bundesrats-Maximaltarife beschränken. Eines der Anliegen von Curaviva Schweiz in der Neugestaltung der Pflegefinanzierung hat somit Gehör gefunden. Offen ist aber noch, welche Kosten die Krankenversicherer und die öffentliche Hand übernehmen. (neues Fenster) |
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