Gravierende Lücken in der Pflegefinanzierung

Der Spitex Verband Schweiz weist auf die gravierenden Lücken in der ständerätlichen Diskussion der Pflegefinanzierung hin.

Dr. Stephanie Mörikofer-ZwezDr. Stephanie Mörikofer-Zwez, Präsidentin des Spitex Verbandes Schweiz schreibt:

Gemäss Ständerat sollen die Kantone künftig nicht mehr verpflichtet sein, sich an den Pflegekosten zu beteiligen. Bis zu 45 Prozent der Kosten könnten so auf die Pflegebedürftigen abgewälzt werden. Eine alleinstehende Person, die in mittlerem Grade pflegebedürftig ist, müsste so bis zu 34‘000 Franken pro Jahr für Pflege und Haushalthilfe selber bezahlen. Das ist mehr als die maximale AHV-Rente plus die Hilflosenentschädigung für eine Hilflosigkeit mittleren Grades.

«Wenn kein Vermögen vorhanden ist, können die Pflegekosten bei tiefen Renten durch Ergänzungsleistungen ausgeglichen werden. Allerdings wird so das verfügbare Einkommen (nach Abzug der fixen Kosten wie Miete, Krankenkassenprämien etc.) erst ab einem Renteneinkommen von 74‘000 Franken (!) über das Niveau der Ergänzungsleistungen ansteigen. Sofern die betroffene Person Wohneigentum besitzt, besteht – auch wenn dieses bescheiden ist – keine Möglichkeit für Ergänzungsleistungen. Um zu überleben, bleibt dann nur noch die Möglichkeit, das Wohn-eigentum zu verkaufen und ins Pflegeheim zu wechseln.»

Weiter führt der Spitex Verband Schweiz aus:

Alleine schon wegen dieser massiven und einseitigen Kostenabwälzung auf die Pflegebedürftigen kann der Spitex Verband Schweiz die Lösung, des Ständerats nicht akzeptieren. Kommt dazu, dass das Modell weitere gravierende Mängel hat:

  • Die Teuerung könnte voll auf die Pflegebedürftigen überwälzt werden.
    Die Krankenversicherer müssen sich – anders als bei allen anderen KVG-Leistungen – nicht an der Kostenentwicklung beteiligen. Die Pflegebedürftigen werden dehalb je länger je mehr selber bezahlen.
  • Die Krankenkassen würden den Aufenthalt, in teilstationären Pflegeeinrichtungen nicht mehr bezahlen.
    Zu Hause gepflegte Menschen verbringen zur Entlastung der Angehörigen zuweilen einzelne Tage oder Nächte in einem Tagesheim oder einer Nachtklinik. Finanziell schlechter gestellte Menschen werden sich dies nicht mehr leisten können. Resultat: mehr überforderte Angehörige und deshalb mehr Wechsel in Pflegeheime. Ein sparpolitisches Eigengoal!
  • Keine soziale Abfederung für Wohneigentümer.
    Für Pflegebedürftige mit kleinen Renten und ohne Vermögen könnten die neu zu bezahlenden Pflegekosten über Ergänzungsleistungen abgedeckt werden. Wer jedoch über bescheidenes, amortisiertes Wohneigentum verfügt, erhält keine Ergänzungsleistungen. Wenn die Rente nicht reicht, um die Pflegekosten zu bezahlen, muss das eigene Haus oder die eigene Wohnung verkauft werden.

Das Geschäft geht nun an den Nationalrat. Der Spitex Verband Schweiz hofft sehr, dass die Grosse Kammer den Beschluss des Ständerats korrigiert.

Quelle: Partner Info Nr. 10, April 2007, Spitex Verband Schweiz

 
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