Forderungen zum ErwachsenenschutzrechtIn der Vernehmlassung zum Erwachsenenschutzrecht hat CURAVIVA ausführlich zu verschiedenen Aspekten Stellung bezogen. Viele Anliegen der Alters- und Pflegeheime wurden in der Vorlage an das Parlament berücksichtigt. Die Vorlage fordert für urteilsunfähige Bewohnerinnen und Bewohner einer Wohn- oder Pflegeeinrichtung einen Betreuungsvertrag und eine Aufsicht über die Institution. Aus der Sicht von CURAVIVA ist es unsinnig, in einem Heim in dieser Frage zwischen urteilsfähigen und urteilsunfähigen Bewohnenden zu unterscheiden. Der Verband setzt sich deshalb dafür ein, dass für alle Bewohnerinnen und Bewohner ein Betreuungsvertrag vorgesehen wird. Leistungen und Kosten müssen für alle Personen transparent sein, und eine Aufsicht muss unabhängig von der Urteilsfähigkeit einzelner Bewohnerinnen und Bewohner sebstverständlich sein. Für die Alters- und Pflegeheime im Kanton Basel-Landschaft sind diese Forderungen erfüllt im Rahmen der Standards des Papiers «Grundangebot und Basisqualität in Alters- und Pflegeheimen». am/24.4.2007 |
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