Totalrevision des Gesundheitsgesetzes

Bis zum 16. April läuft die kanonale Vernehmlassung zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes. Die vollständigen Dokumente finden Sie auf der Homepage des Kantons (Links zu den PDF-Dateien öffnen in neuem Fenster):

Die Arbeitsgruppe Vernehmlassungen hat sich bereits mit den Entwürfen beschäftigt. Die BAP-Geschäftsstelle klärt offene Fragen ab und verfasst einen Entwuf.

Die Heimleitungen werden noch via Email um eine Stellungnahme zum Abschnitt F. Heilmittel gebeten.

 
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