Vernehmlassung zum kantonalen Gesundheitsgesetz

Im Kanton Basel-Landschaft läuft bis am 16.4.2007 die Vernehmlassung zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes. Die Arbeitsgruppe Vernehmlassungen des BAP (Jürg Holinger, Ralph Wicki, Andi Meyer) wird sich am 12.2.2007 mit dem Thema befassen und die Mitglieder anschliessend über das weitere Vorgehen informieren.

Das Gesundheitsgesetz aus dem Jahr 1973 wurde seit 1981 mehrfach teilrevidiert. Aus Anlass verschiedener Änderungen des Bundesrechts, die weitere Revisionen des Gesundheitsgesetzes erfordern, schlägt der Regierungsrat vor, das Gesetz einer Totalrevision zu unterziehen. Das geltende kantonale Recht genügt den heutigen Anforderungen an das Legalitätsprinzip nicht mehr in allen Bereichen. Weiter setzt das neue Recht Vorgaben des Bundesrechts um, z.B. die Anforderungen der Bilateralen Verträge über die Personenfreizügigkeit, des Binnenmarktgesetzes oder des Heilmittelgesetzes.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung finden Sie auf der Homepage des Kantons:

Landratsvorlage (Entwurf; neues Fenster)
Gesetzestext (Entwurf; neues Fenster)
Synopse (Entwurf; neues Fenster)

 
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