Für eine sozial gerechte, nachhaltige und koordinierte AlterspflegepolitikMedienmitteilung der IG Soziales Baselland Die IG Soziales Baselland wehrt sich gegen die geplante Umsetzung des NFA im Gesetz Pflege und Betreuung im Alter. Sie fordert eine aktive Rolle des Kantons und wehrt sich gegen die Streichung des Spitexgesetzes. Liestal, im Dezember 2006 / Im Rahmen der Vernehmlassung zum Gesetz über die Umsetzung NFA kritisiert die IG Soziales die geplanten Änderungen durch den Regierungsrat. Sie wehrt sich gegen die Absicht des Kantons, die Aufgaben/Pflichten im Bereich Pflege und Betreuung im Alter an die Gemeinden zu delegieren und sich damit sowohl aus der finanziellen Verantwortung sowie strategischen Oberaufsicht zu ziehen. Im Zuge der Umsetzung des NFA werden für den Kanton Gesetzesanpassungen geplant, die von zentraler sozialpolitischer Tragweite sind, die jedoch in keinem ursächlichen Zusammenhang mit dem NFA stehen und somit überhaupt nicht nötig sind. Koordinierende Rolle des Kantons Es bleibt aus Sicht der IG Soziales zentrale Aufgabe des Kantons, einheitliche gesetzliche Rahmenbedingungen für die Grundangebote im ambulanten und im stationären Bereich zu gewähren. Wo Änderungen bestehender kantonaler Gesetze bedingt durch den NFA notwendig sind, darf dieser Interpretationsspielraum nicht noch weiter geöffnet werden. im Gegenteil: Der Kanton Basel-Landschaft braucht im Bereich der stationären und ambulanten Versorgung klare Regelungen der Verantwortung und Finanzierung für die einheitliche Grundversorgung, Koordination von Angeboten und für die Bedarfsplanung. Der Kanton hat die Aufgabe die entsprechenden Rahmenbedingungen vorzugeben. Nebst der Klärung der politischen Verantwortung für die Koordination von Angeboten und Bedarfsplanung ist auch eine vernetzte und nachhaltige Zusammenarbeit der Dienstleistungsanbieter, der Seniorenorganisationen und der politischen Behörden sicher zu stellen. Keine Streichung des Spitexgesetzes Die IG Soziales hält die Aufhebung des Spitexgesetzes für falsch. Mit Blick auf die demographische Entwicklung ist eine kantonsweit einheitliche und gut ausgebaute Spitex die einzige und sinnvolle Alternative zu einem massiven Ausbau der stationären Pflege- und Betreuungsplätze sowie den damit verbundenen grossen Investitionen in die stationäre Infrastruktur. Das Spitexgesetz und das Gesetz über Betreuung und Pflege im Alter sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt die einzigen gesetzlichen Grundlagen, die eine gewisse Einheit beim Grundangebot und in der Bedarfsplanung für Spitex und Heime gewährleisten. Das Spitexgesetz steht mit dem NFA in keinem Zusammenhang und darf daher nicht Gegenstand des Gesetzes zur Umsetzung des NFA sein. Aus Sicht der IG Soziales muss der Kanton weiterhin die kantonsweit tätigen Organisationen (SEOP, Spitex-Koordinationsstelle) finanzieren und zusätzlich die Bundesbeiträge für die Spitex-Koordinationsstelle, den Entlastungsdienst des Roten Kreuzes Baselland sowie die Tagesstätten des Roten Kreuzes Baselland und der Pro Senectute Baselland übernehmen. Auch die Aus-, Fort- und Weiterbildung (§8 Spitexgesetz) muss weiterhin Aufgabe des Kantons sein. Fallen die Beiträge an kantonsweit tätige Organisationen weg, so ist ihre Existenz gefährdet und somit sind grosse Einbussen in der Gesundheitsversorgung des Kantons Basel-Landschaft zu erwarten. Mittelfristig sollten das Spitexgesetz und das Gesetz über Betreuung und Pflege im Alter jedoch revidiert werden. Dabei müssen neben den Rahmenbedingungen und Mindestanforderungen für die Leistungserbringung auch die Voraussetzung für teilstationäre Angebote (Tagesstätten usw.) geschaffen werden, für die der Gesetzgeber in unserem Kanton bisher keine genügenden Grundlagen geschaffen hat. Die IG Soziales erwartet vom Kanton in dieser Angelegenheit eine einheitliche Regelung für den Betrieb und die Finanzierung. Vermeidung von wirtschaftlicher Not Mit Erstaunen und Befremden nimmt die IG Soziales zur Kenntnis, dass der Regierungsrat im Zusammenhang mit der Anpassung des Gesetzes über Betreuung und Pflege im Alter an die Erfordernisse des NFA in zwei Punkten eine völlige Kehrtwende in seiner bisherigen Alterspflegepolitik vollzieht, die in keinem Zusammenhang mit dem NFA stehen: Es war bisher die Absicht des Gesetzgebers zu gewährleisten, dass niemand durch die Inanspruchnahme von Pflege und Betreuung im Alter in eine wirtschaftliche Notlage gerät und die Finanzierung eines Heimaufenthaltes für ältere Menschen unabhängig von der Sozialhilfe und ohne Rückgriff auf finanzielle Ressourcen von Verwandten erfolgt. Kontaktperson |
vista point, basel. Konzept, Gestaltung, Text. vistapoint webdesign basel