Für eine nachhaltige und koordinierte Alterspflegepolitik

Im Rahmen der Vernehmlassung zum Gesetz über die kantonale Umsetzung des NFA (Neuer Finanzausgleich) hat sich der BAP vor allem für eine nachhaltige und koordinierte Alterspflegepolitik ausgesprochen. Der BAP lehnt die vom Regierungsrat vorgeschlagene Aufhebung des Spitexgesetzes und weitgehende Aenderungen im Gesetz über Betreuung und Pflege ab.

Erstaunt und befremdet ist der BAP vor allem darüber, dass der Regierungsrat im Zusammenhang mit der Anpassung des Gesetzes über Betreuung und Pflege im Alter an die Erfordernisse des NFA in zwei Punkten eine völlige Kehrtwende in seiner bisherigen Alterspflegepolitik vollzieht, die in keinem Zusammenhang mit dem NFA steht. Es war bisher die Absicht des Gesetzgebers zu gewährleisten, dass niemand durch die Inanspruchnahme von Pflege und Betreuung im Alter in eine wirtschaftliche Notlage gerät und die Finanzierung eines Heimaufenthaltes für ältere Menschen unabhängig von der Sozialhilfe und ohne Rückgriff auf finanzielle Ressourcen von Verwandten erfolgt. Diese Prinzipien hat der Landrat vor einbem Jahr in der Verabschiedung des Gesetzes über Betreuung und Pflege im Alter mit überwältigendem Mehr bestätigt. Der Regierungsrat will nun mit der Aufhebung dieser Grundsätze der Alterspflegepolitik eine grundsätzlich neue und nicht wünschbare Ausrichtung geben. Der BAP lehnt dies entschieden ab.

Vollständiger Text der BAP-Stellungnahme (PDF-Datei) »

 
Sitemap