Durch Pflegebedürfigkeit in eine wirtschaftliche Notlage?

Die Arbeitsgruppe Vernehmlassungen des BAP hat die Arbeit an der Stellungnahme zum Gesetz über die Umsetzung NFA und die Lastenverteilung auf Kanton und Gemeinden abgeschlossen. Der Text geht nun an die Mitglieder des BAP zur Kenntnis- und Stellungnahme bis zum 20.11.2006.

Der BAP stört sich insbesondere daran, dass der Regierungsrat bei den vorgeschlagenen Aenderungen im Gesetz über Betreuung und Pflege im Alter nicht nur Anpassungen an die Regelungen des NFA vorschlägt. Der Regierungsrat stellt aus Sicht des BAP mit der NFA-Vorlage ein Grundprinzip der Baselbieter Alterspflegepolititk in Frage. Er schlägt vor das Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes über Betreuung und Pflege im Alter aufgehoben wird: «Niemand soll durch die Inanspruchnahme des individuellen Rechts auf Betreuung und Pflege im Alter in eine wirtschaftliche Notlage geraten.» Dieser Grundsatz muss auch in Zukunft Maxime der der Baselbieter Alterspflegepolitik sein.

Nach Abschluss der BAP-internen Vernehmlassung können Sie die vollständige Stellungnahme des BAP auf unserer Homepage abrufen (spätestens ab 7.12.2006). Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle auch heute schon gerne zur Verfügung.

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